Tippgeberprogramm

Unser Tippgeberprogramm - Tipp geben und profitieren

Freunden und Bekannten bei dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie in Jena, Gera oder Neustadt Orla unter die Arme greifen und gleichzeitig Geld verdienen? Mit unserem Tippgeberprogramm ist das möglich! Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

Was ist ein Tippgeber?

Handschlag zwischen zwei Männern

Jemand in Ihrer Familie möchte seine Immobilie verkaufen oder ein Arbeitskollege ist durch Scheidung oder Erbschaft auf der Suche nach einem Immobilienkäufer? Dann ist das Ihre Gelegenheit, Tippgeber zu werden.

Sie bringen uns von RD Immokonzept mit dem möglichen Verkäufer zusammen und erhalten als unser Partner 10 Prozent der vereinbarten Maklerprovision bei einem erfolgreichen Verkauf. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Eigentumswohnung, Doppelhaushälfte oder Einfamilienhaus handelt.

So arbeiten wir zusammen

Wenn Sie jemanden in Ihrem Umfeld haben, der seine Immobilie verkaufen möchte, dann sprechen Sie den Eigentümer auf sein Vorhaben an und informieren ihn darüber, dass Sie in uns einen passenden Partner für den Verkauf sehen und gerne einen Tipp geben möchten. Ist der Eigentümer damit einverstanden, leiten Sie uns die Kontaktdaten telefonisch unter 03641/221670 oder per Mail an info@rd-immokonzept.de weiter. Wir nehmen im Anschluss mit dem möglichen Verkäufer Kontakt auf und informieren Sie darüber, wenn wir uns für die gemeinsame Zusammenarbeit entschieden haben.

Ihre Provision

Ein Mann übergibt einen Hausschlüssel an einen anderen

Haben wir die Immobilie erfolgreich verkauft und die Maklerprovision vom Verkäufer erhalten, überweisen wir Ihnen innerhalb weniger Tage 10 Prozent der Provision auf Ihr Konto. Bei einem Verkaufspreis von beispielsweise 170.000 Euro ergibt sich bei einer Maklerprovision von 3 Prozent zzgl. der Mehrwertsteuer eine Prämie in Höhe von 510 Euro für Sie.

Agieren Sie nicht regelmäßig als Tippgeber, sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit (§ 1 Abs. 1 UStG). Wird der einmalige Freibetrag erreicht, müssen Sie die Tippgeber-Prämie als sonstige Einnahme versteuern (§ 22 Abs. 3 EStG).

Was muss ich sonst noch wissen?

Grundsätzlich können Sie jeden möglichen Verkäufer - abgesehen von sich selbst - empfehlen. Dazu gehören auch Familienangehörige. Sie sollten jedoch ein freundschaftliches Verhältnis haben. Aus Datenschutzgründen muss der Eigentümer darüber informiert werden und einverstanden sein, dass Sie seine Kontaktdaten an uns weiterleiten. Die Immobilie darf uns zuvor auch noch nicht zum Verkauf angeboten worden sein oder zur Zwangsversteigerung stehen. 

Wir freuen uns über Tipps aus unserem gesamten Tätigkeitsgebiet. Dazu zählen neben Jena, Neustadt an der Orla und Tautenhain unter anderem auch Weimar, Erfurt, Gera, Leipzig oder der Burgenlandkreis.

Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns

Sie haben schon einen passenden Eigentümer, den Sie empfehlen oder offene Fragen, die Sie vor einem Tipp klären möchten? Das Team von RD Immokonzept ist gerne für Ihre Anfrage da. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder einen Anruf!

Ihr schneller Kontakt zu uns

info@rd-immokonzept.de
Tel.: 03641221670

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