Tipp geben und 20% der Maklerprovision kassieren
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen oder aber vermieten möchte? Sagen Sie es uns! Bei einem erfolgreichen Verkauf durch RD Immokonzept UG (haftungsbeschränkt) erhalten Sie als unser Partner satte 20% der Maklerprovision!
So werden Sie unser Partner
1. Sie kennen den Eigentümer einer Immobilie, die zum Verkauf ansteht und haben seine Kontaktdaten. Sie informieren den Eigentümer, dass Sie uns einen Tipp geben möchten. Der Eigentümer erklärt sich mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten durch Sie an uns einverstanden. Rufen Sie uns an unter 03641/221670 oder mailen Sie uns den Tipp unter info@rd-immokonzept.de
2. Die Immobilie darf nicht zur Zwangsversteigerung anstehen und wurde uns noch nicht angeboten.
3. Erhalten wir die Immobilie zur Vermarktung unterrichten wir Sie darüber und bestätigen Ihnen Ihre Tippgeber-Prämie.
4. Wird das Objekt durch uns verkauft, zahlen wir 20% unserer Maklerprovision bei einem erfolgreichen Verkauf.
So berechnen wir Ihre Prämie
Die Immobilie, die wir durch Ihren Tipp verkauft haben, kostet EUR 170.000,-. Bei einer Provision von (3% + MwSt) vom Verkaufspreis erhalten Sie 20% der Nettoprovision, also eine Prämie in Höhe von EUR 1.020,-
Was gibt es bei der Tippgeber-Provision zu beachten:
Wann erhalte ich meine Prämie?
Die Prämie erhalten Sie sofort ausgezahlt, nachdem wir die Maklerprovision erhalten haben. Innerhalb weniger Tage wird Ihnen dann die Tippgeberprovision auf Ihr Konto überwiesen.
Darf ich jeden Eigentümer empfehlen?
Grundsätzlich ja. Aber, Sie sollten den Eigentümer kennen und zu Ihm ein freundschaftliches oder familiäres Verhältnis haben. Sie dürfen auch Familienmitglieder empfehlen.
Was muss ich beim Datenschutz beachten, wenn ich einen Tipp geben möchte?
Sie dürfen uns persönliche Daten des Eigentümers nur mit seiner Einwilligung weitergeben. Der Eigentümer muss also informiert werden, dass Sie uns einen Tipp geben möchten und er muss zustimmen.
Wie wird eine Tippgeber-Provison steuerlich betrachtet?
Der private Tippgeber muss die Tippgeber-Provision als sonstige Einnahme versteuern, wenn Sie den einmaligen Freibetrag erreicht (§ 22 Abs. 3 EStG).
Sofern der Tipp-Geber nicht regelmäßig handelt, ist er von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil kein unternehmerisches Handeln vorliegt (§ 1 Abs. 1 UStG).
Darf ich Familienangehörige empfehlen?
Ja, sie dürfen auch Familienangehörige empfehlen. Nur sich selbst können Sie nicht empfehlen.
Die Immobilienmakler von RD Immokonzept freuen uns auf Ihren Tipp aus den Regionen Weimar, Erfurt, Gera, Leipzig, Jena, Saale-Holzland-Kreis, Burgenlandkreis, Altenburg, Altenburger Land, Apolda, Kahla, Naumburg, Weißenfels, Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis, Greiz, Ostthüringen, Westsachsen, Zwickau, Werdau
In diesen Orten haben wir bereits erfolgreiche Tipps erhalten. Neustadt, Pößneck, Saalfeld, Rudolstadt, Schleiz, Bad Lobenstein, Eisenberg, Bad Klosterlausnitz, Hermsdorf, Triptis, Heideland, Kospoda, Stadtroda, Tautenhain, Gera, Bad Klosterlausnitz, Hermsdorf, Eisenberg, Kahla, Altenberga, Wolfersdorf, Tröbnitz, Eineborn, Krölpa, Auma, Zeulenroda-Triebes, Saalburg-Ebersdorf, Weida, Linda.
info@rd-immokonzept.de
Tel.: 03641221670
Das Konzept für Ihre Immobilie