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So läuft der Eigentumsübergang beim Kauf ab

Sie haben sich für Wohneigentum in Jena oder Thüringen entschieden?
Der anschließende Prozess des Immobilienerwerbs kann jedoch für viele überwältigend sein, insbesondere der eigentliche Eigentumsübergang.


Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, fassen wir in diesem Beitrag die Schritte des Eigentumsübergangs beim Immobilienkauf zusammen.

Kaufvertragsabschluss

Vor der eigentlichen Eigentumsübertragung wird zunächst ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt. In diesem werden alle Einzelheiten des Verkaufs, insbesondere der Kaufpreis, der Zeitpunkt der Übernahme und eventuelle Sonderregelungen festgelegt. Der Kaufvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden, was eine wesentliche Voraussetzung für seine Wirksamkeit ist.

Auflassung und Auflassungsvormerkung 

Auflassung ist der Fachbegriff für die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumswechsel, die ebenfalls notariell beurkundet werden muss. Gleichzeitig wird eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Diese dient Ihrem Schutz als Käufer, indem sie sicherstellt, dass das Eigentum nicht anderweitig veräußert oder mit Rechten Dritter belastet wird, solange die übrigen Schritte der Eigentumsumschreibung noch nicht abgeschlossen sind.

Grundbuchänderungsantrag

Nach der Beurkundung des Kaufvertrages stellt der Notar beim Grundbuchamt einen Antrag auf Grundbuchänderung. Dazu benötigt der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt oder zumindest sichergestellt ist.

Kaufpreiszahlung 

Der Kaufpreis wird in der Regel erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch gezahlt. Es kann auch vereinbart werden, dass der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto eingezahlt und von dort nach Erfüllung aller Bedingungen an den Verkäufer ausgezahlt wird. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheit für alle Beteiligten.

Eigentumsübergang 

Nachdem das Grundbuchamt alle erforderlichen Unterlagen geprüft und keine Einwände erhoben hat, wird die Eigentumsübertragung durch die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer in das Grundbuch vollzogen. Erst mit dieser Eintragung ist der Käufer offiziell Eigentümer der Immobilie.

Übergabe der Immobilie 

Stromzähler

Mit der Grundbucheintragung und der vollständigen Kaufpreiszahlung erfolgt in der Regel auch die physische Übergabe der Immobilie.

Dabei werden Schlüssel übergeben, Zählerstände notiert und ein Übergabeprotokoll erstellt.

Wir stehen an Ihrer Seite

Sie planen den Kauf einer Immobilie in Jena, Neustadt oder in Thüringen und wünschen einen reibungslosen Eigentumsübergang? Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz. Wir begleiten Sie sicher durch jeden Schritt Ihres Immobilienerwerbs.

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