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Was ist eigentlich ein Alleinauftrag?

Sie möchten Ihre Immobilie mit Unterstützung eines Maklers verkaufen? Dann schlägt Ihnen der Makler vermutlich einen Alleinauftrag vor.

Doch was hat es mit diesem Auftrag auf sich?

 

Was ist das Besondere am Alleinauftrag?

Ein Makleralleinauftrag muss grundsätzlich in Schriftform vorliegen und sieht eine ausschließliche Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler vor. Als Immobilienverkäufer dürfen Sie also keine anderen Makler mit der Vermarktung beauftragen. Andernfalls droht eine Vertragsstrafe.

Ihnen stehen zwei Hauptarten von Makleraufträgen zur Auswahl:

  • der Makleralleinauftrag
  • der qualifizierte oder erweiterte Alleinauftrag.

Der einfache Makleralleinauftrag verpflichtet den Verkäufer dazu, vom Einschalten eines weiteren Immobilienmaklers abzusehen. Ein Privatverkauf ohne Makler ist jedoch möglich – in diesem Fall erhält der Makler keine Provision.

Mit einem qualifizierten bzw. erweiterten Makleralleinauftrag müssen Sie alle Kaufinteressenten an den Makler weiterleiten, auch wenn die Interessenten direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Diese Verpflichtung ist in der Verweisungsklausel enthalten. Anders als beim einfachen Alleinauftrag, der als Formularvertrag vorliegt, ist der qualifizierte Auftrag ein Individualvertrag.

Welche Vorteile bringt mir der Alleinauftrag?

Bei einem Alleinauftrag profitieren Sie von mehreren Vorteilen:

  • Der Makler arbeitet konzentriert und motiviert an der Vermittlung Ihrer Immobilie, denn die zügige und gute Vermarktung ist auch für ihn vorteilhaft. Er braucht keine Angst zu haben, dass ein anderer Immobilienmakler ihm die Chance auf ein erfolgreiches Geschäft zerstört
  • Der Makler unterliegt der Tätigkeitsverpflichtung. Das bedeutet, dass er in Ihrem Sinne, also im Interesse seines Auftraggebers, handelt. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht können Sie Schadenersatz verlangen
  • Die zu verkaufende Immobilie erscheint zwar auf mehreren Plattformen, aber immer unter dem Namen der gleichen Maklerfirma. Diese einheitliche Darstellung wirkt sich positiv auf das Kundeninteresse und damit auch auf die Vermarktung aus
  • Bei einem Alleinauftrag investiert der Makler mehr Aufwand und Geld in das Marketing. Mit Home-Staging und anderen Strategien lässt sich die Immobilie attraktiv ins Bild setzen
  • Als Auftraggeber haben Sie einen festen Ansprechpartner und behalten den Überblick über die Vermarktung und die anstehenden Termine

Was muss ich beim Alleinauftrag beachten?

Handschlag

Alleinaufträge haben eine zeitliche Begrenzung: Oft liegt die Laufzeit bei sechs Monaten. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht – je nach Vereinbarung können Sie den befristeten Vertrag verlängern oder kündigen. Bei einem triftigen Grund, beispielsweise durch einen Vertragsbruch seitens des Maklers, können Sie den Maklervertrag auch vorzeitig kündigen.

Einige Alleinaufträge enthalten eine Erlaubnis für Unterbeauftragung: Das heißt, dass der hauptverantwortliche Makler einen Kollegen zur Vermarktung heranziehen darf.

Wenn kein Immobilienverkauf während der Vertragslaufzeit zustande kommt, kann der Makler keine Provision berechnen. In den meisten Fällen übernehmen Auftraggeber die Kosten für Exposéerstellung, Inserate und weitere Aufwandskosten. Die entsprechende Vereinbarung ist im Maklervertrag enthalten.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und wünschen sich Unterstützung durch einen Immobilienmakler? Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach passenden Käufern

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